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Steuerbonus: Strengere U-Werte als die EnEV

Einzelmaßnahmen wie die energetische Modernisierung von Dachgeschossen können Bauherren seit Jahresbeginn von der Steuer absetzen.

Seit Anfang 2020 können Bauherren die energetische Modernisierung von selbst bewohnten Gebäuden bei ihren Steuererklärungen absetzen, das ist hinlänglich bekannt. Noch wenig bekannt ist aber, dass bei Einzelmaßnahmen U-Werte zu realisieren sind, die strenger sind als die, welche die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt.

Definiert sind sie in der Anfang 2020 in Kraft getretenen „Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (ESanMV). Und sie entsprechen den U-Werten, die auch die KfW für Einzelmaßnahmen vorschreibt.

Bauteil EnEV
[W/(m2K)]
ESanMV
[W/(m2K)]

KfW
[W/(m2K)]

Dachfläche (Schrägdach) 0,24 0,14 0,14
Dachgaube 0,24 0,20 0,20
Dachfläche (Flachdach) 0,20 0,14 0,14
Oberste Geschossdecke 0,24 0,14 0,14
Außenwand 0,24 0,20 0,20


Eine Doppelförderung ist dabei allerdings nicht möglich, das heißt der Bauherr muss sich entscheiden, ob er einen Investitionszuschuss der KfW in Anspruch nimmt oder die Maßnahmen beim Finanzamt steuerlich absetzt.

Die KfW fördert bei ihrem Investitionszuschuss aktuell 20 Prozent der Baukosten bis zu 50.000 Euro, was einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro bedeutet. Dagegen können von der Steuer 20 Prozent der Baukosten bis zu 200.000 Euro abgesetzt werden, also maximal 40.000 Euro – verteilt über drei Jahre und nur bei einem selbst bewohnten Gebäude.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat zum „Steuerbonus“ eine 12-seitige Broschüre herausgegeben. Weitere Informationen sind über die ZDB-Infoline verfügbar, darunter die Anforderungen der Finanzbehörden an die Rechnungen der beauftragten Handwerksbetriebe.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, Detailfragen und Auslegungen bis Mitte 2020 zu klären – doch das könnte sich aufgrund der Corona-Pandemie etwas verzögern.


Weitere Infos

  • ZDB: Steuerliche Förderung für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ab 2020
  • ESanMV
  • EnEV 2014: Anlage 3
  • KfW: Energieeffizient Sanieren – Technische Mindestanforderungen

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