Die geplanten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohns sind zum 1. August 2015 in Kraft getreten.
Die ökonomische Vernunft hat sich dann doch noch durchgesetzt. Das Bundesarbeitsministerium zieht die Konsequenzen aus einer sechsmonatigen Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns und kündigte an, die umstrittene Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten zu ändern.
Zur Abrechnung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab Juni 2015 dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe daran erinnern, dass sich auf der Grundlage des Tarifabschluss vom 5. Mai 2014 die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vom 1. Juni 2015 an um eine zweite Stufe um 2,6 % (West) erhöhen.
Wie nach den Tarifabschlüssen der Jahre davor haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auch nach Abschluss der letzten Tarifverhandlungen 2014 gemeinsam beantragt, die wichtigsten Tarifverträge (BRTV, BBTV, VTV und TZA Bau) für allgemeinverbindlich zu erklären und somit für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlich zur Anwendung zu bringen.