Die Lohntarifverträge (West) bzw. (Ost) und die Änderungstarifverträge zum BRTV bzw. RTV haben zum Ablauf der Erklärungsfrist am 5. November 2021 die Zustimmung sowohl der Mitgliedsverbände des ZDB als auch der des HDB gefunden.
Auch der Bundesvorstand der IG BAU hat dem Tarifvorschlag zugestimmt. Die Tarifverträge treten somit rückwirkend ab 1. Juli 2021 in Kraft, die Änderungen des BRTV und des RTV mit den Neuregelungen zur Wegestreckenentschädigung werden jedoch erst zum 1. Januar 2023 gelten. Die erste Erhöhung der Löhne und Gehälter von 2 % ist danach ab 1. November 2021 vorgesehen, die erste Einmalzahlung als Corona-Prämie in Höhe von EUR 500,00 soll spätestens mit dem Januarlohn/-gehalt 2022 gezahlt werden.
Die geänderten Tarifverträge werden in den nächsten Tagen als Volltext im Mitgliederbereich in der Tarifsammlung eingestellt. Ebenfalls wird dort allen Mitgliedern ein Merkblatt mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss sowie ein Zeitstrahl zur Umsetzung der konkreten Vereinbarungen zur Verfügung gestellt.